Versicherung

Rechtsschutzversicherungsunterlagen des BDS e.V. ab 01. Januar 2013

Sollte ein Mitglied diese Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen wollen, so sendet bitte die entsprechenden Unterlagen an die BDS-Geschäftsstelle.

BDS-Geschäftsstelle
Birkenring 5
16536 Ahrensfelde

Von hier aus werden sie an die Versicherung weitergeleitet. 

Bitte beachtet, dass diese Versicherung erst ab 01.01.2013 in Kraft trat und daher keine Regulierung für vergangene Vorgänge erfolgt.

Versicherungszweck Rechtschutz
Kurzinformation zur Versicherung
Rechtsschutz-Bedingungen
Besondere Bedingungen zur Versicherung

Haftpflichtversicherungsunterlagen des BDS e.V. ab 01. Januar 2013

Bei dieser Versicherung ist es nicht mehr nötig, dass der Landesverband mit einem Schreiben die Mitgliedschaft des Schadensverursachers bestätigt, sondern es reicht aus, wenn das beiliegende Schadensformular vollständig ausgefüllt wird.

Dieses dann bitte, zusammen mit den Anlagen (z.B. Rechnung), an die BDS-Geschäftsstelle senden.

BDS-Geschäftsstelle
Birkenring 5
16536 Ahrensfelde

Versicherungsbestätigung Haftpflicht
Versicherungsbedingungen 
Besondere Bedingungen für Vereine
Schadensanzeige